Winterlandschaft – (Edward Mateusz Jan Oktawiusz Römer) Vorherig Nächste


Künstler:

Datum: 1800

Museum: Lithuanian Art Centre TARTLE (Vilnius, Lithuania)

Technik: Öl Auf Leinwand

Es gibt relativ wenige Landschaften von Edward Mateusz Römer (1848–1900) in Sammlungen in Litauen. Die Winterlandschaft fällt in die Kategorie der „Landschaft der Stimmung“, die Ende des 19. Jahrhunderts populär war. Römer wurde den Prinzipien der Landschaftsmalerei als Student an der Akademie der bildenden Kunst in München (1869–1878) vorgestellt. Adherents dieses Trends versuchten nicht nur, die charakteristischen Details einer Landschaft mit absoluter Präzision zu machen, sondern durch Sicht auf die Natur versuchten sie bestimmte Emotionen auszudrücken, die sowohl den Geisteszustand des Künstlers als auch den Geist des Ortes widerspiegeln. Das Thema ist kein prominentes Stück Architektur oder Geschichte; der Künstler wählt eine gewöhnliche, scheinbar mundane Ansicht. Die Wahl des Themas war jedoch nicht völlig zufällig. Die Winterlandschaft zeigt den weitläufigen Hof des Römerhauses in Vilnius, an der Kreuzung der Straßen Bokšto und Savičiaus. Wir kennen einen anderen Blick auf den gleichen Hof im Winter von 1893 (erstellt 1913 in Litwa i Ruś [Lithuania und Russland]). Die Winterlandschaft hätte im selben Jahr bemalt werden können. Der Künstler gelang es, die Stimmung einer Stadt tief in Schnee und Stille wiederherzustellen. Die Silhouetten von Bäumen und Häusern, die weich aus dem silbernen, nebigen Hintergrund hervorgehen, scheinen alle Materialität und Substanz verloren zu haben und sind in die Welt der Visionen und Träume eingetaucht. Textautor Rūta Janonienė.

This artwork is in the public domain.

Künstler

Herunterladen

Klicke hier zum herunterladen

Berechtigungen

Frei für den nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Siehe unten.

Public domain

This image (or other media file) is in the public domain because its copyright has expired. However - you may not use this image for commercial purposes and you may not alter the image or remove the watermark.

This applies to the United States, Canada, the European Union and those countries with a copyright term of life of the author plus 70 years.


Note that a few countries have copyright terms longer than 70 years: Mexico has 100 years, Colombia has 80 years, and Guatemala and Samoa have 75 years. This image may not be in the public domain in these countries, which moreover do not implement the rule of the shorter term. Côte d'Ivoire has a general copyright term of 99 years and Honduras has 75 years, but they do implement that rule of the shorter term.